Auftragserteilung
1. Maßgeblich für den Auftrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und unsere Auftragsbestätigung.
2. Der Herausgeber behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses – nach freien Ermessen abzulehnen.
Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Auftragsabwicklung
3. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln
4. Der Herausgeber wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an.
5. Der Werbungstreibende hat nur dann Anspruch auf einen Nachlass, wenn er von vornherein einen Auftrag abgeschlossen hat, der zu
einem Nachlass berechtigt. Wird ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt und aus Umständen nicht erfüllt, die der Herausgeber nicht zu
vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährtem und
dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Herausgeber rückzuvergüten.
6. Textanzeigen und solche, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden als Werbung kenntlich gemacht.
7. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine
Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.
8. Der Herausgeber gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen
werden dem Auftraggeber zurückgesandt. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der
Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Weitergehende Haftungen für den Herausgeber sind ausgeschlossen. In Zweifelsfällen unterwirft sich der Herausgeber den
Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen.
9. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der
Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
10. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Herausgeber
keine Haftung.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert und sind kostenersatzpflichtig. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig
übermittelten Probeabzug nicht bis zum Anzeigenschluss zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
12. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet zwei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.
13. Beanstandungen sind innerhalb acht Tagen nach Rechnungserhalt zu melden.
Berechnung und Zahlung
14. Der Auftraggeber hält den Herausgeber von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht schad- und klaglos.
15. Kosten für Probeabzüge, Proof, Zeichnungen und etwaige Reprokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
16. Der Inserent erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar.
Storno
17. Die Stornierung einer Anzeige ist grundsätzlich nur bis zum Anzeigenschluss einer jeden Nummer möglich. Bereits erwachsene Unkosten werden verrechnet. Auch Kosten, die durch erhebliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung entstehen, werden dem Auftraggeber verrechnet.
18. Rahmenaufträge können nur schriftlich zur jeweiligen Jahresfrist storniert werden. Kosten, die durch erhebliche Änderungen entstehen werden dem Auftraggeber verrechnet.
Allgemeines
19. Bei Betriebsstörung oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Herausgeber auch dann Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichen
Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis
gemäß der Kalkulationsauflage zu bezahlen.
20. Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur dann, wenn eine schriftlicher Anzeigenabschluss vorliegt und dieser mit der ersten Einschaltung
erteilt wird.
21. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten eines Kreditschutzverbandes berechnet. Der Herausgeber
kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen
Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zwangsausgleichen entfällt jeglicher Nachlass.